Wasserschaden und Brandschaden
Bei Sachschäden wird die Reparatur (wenn möglich) oder der Ersatz des beschädigten Teppichs bezahlt.
Bei Neuanschaffungen muss sich der Geschädigte damit begnügen, nur den Zeitwert ersetzt zu bekommen, da durch den Gebrauch einer Sache eine Abnutzung stattfindet.
Bei einem Hausratschaden reguliert die Versicherung zum Neuwert, d.h. der Versicherte erhält für den beschädigten oder entwendeten Gegenstand den Wiederbeschaffungswert am Schadentag ersetzt.
Dieser feine Täbriz wurde nach einem Wasserschaden rot verfärbt (Hausratschaden).
Viele Teppiche sind nach einem Wasserschaden zwar verfärbt aber die Verfärbung lässt sich oft mit einem Fotoapparat schwer dokumentieren
(ist nicht gut auf einem Foto zu sehen).
Feuer - und Brandschaden